Für Fahrräder und Motorfahrräder sind für Arbeiten, Gewerbe, Dienstleistungen und Hotel je 100 m2 GF mindestens 2 Abstellplätze und für Einkaufen, Freizeit, Kultur und Restaurant je 100 m2 GF mindestens 3 Abstellplätze zu erstellen. Die Abstellplätze sind so anzulegen, dass sie auf kurzem und sicherem Weg erreicht werden können. Wenigstens die Hälfte ist zu überdachen (Art. 54c Abs. 1 und 2 BauV).