Die Bandbreite umfasst insbesondere die Abstellplätze für die Motorfahrzeuge der Beschäftigten, der Besucher und der Behinderten (Art. 50 Abs. 1 und 2 BauV4). Für die übrigen Nutzungen berechnet sich die Bandbreite in Städten und Agglomerationen nach den folgenden Formeln: Maximal (0.6 x GF/n) + 5; Minimal (0.45 x GF/n) - 3. Die Zahl "n" hat für die verschiedenen Nutzungen folgende Werte: Restaurant: n = 15; Einkaufen, Freizeit, Kultur: n = 20; Hotel: n = 30; Arbeiten, Gewerbe, Dienstleistungen: n = 50; Spital, Heim: n = 100; Schule: n = 120. Zu den Städten und Agglomerationen zählt unter anderem Steffisburg.