Die Beschwerdeführenden 6-10 machen weiter geltend, für das ganze Gebäude stünden lediglich 32 Parkplätze zur Verfügung. Vorliegend gehe es nur um die Umnutzung des Erdgeschosses. Wenn dafür sämtliche Parkplätze zugewiesen würden, stünden für die Nutzungen in den Obergeschossen keine Parkplätze mehr zur Verfügung. Bei der Erstellung des Gebäudes habe der minimale Parkplatzbedarf 43 betragen. Mit der neuen Baubewilligung seien von den total 2'056 m2 auf vier Stockwerken 548 m2 für Restaurant im Erdgeschoss und 1508 m2 für Einkauf, Freizeit und Kultur in den drei oberen Stockwerken bewilligt. Dies ergebe einen Mindestparkplatzbedarf von 47, welcher nicht erfüllt sei.