a) Die Beschwerdeführenden 6-10 rügen, die Verkehrsstudie vom 14. Mai 2013 gehe für die Parkplatzberechnung lediglich von einer Bruttogeschossfläche von 1'770 bzw. 1'350 m2 aus, tatsächlich seien es 2'056 m2. Gemäss der im Internet aufgeschalteten Mietdokumentation seien es sogar 2'140 m2. Die BVE habe in diesem Zahlenwirrwarr für Klarheit zu schaffen.