Gestützt auf diesen Vorschlag des OIK I wird der angefochtene Gesamtentscheid mit einer zusätzlichen Auflage ergänzt, wonach die Beschwerdegegnerin das Verkehrsgeschehen im Anschlussbereich des Industriewegs an die Bernstrasse zwei Wochen nach Eröffnung des Gastgewerbebetriebs mit Drive-In und sechs Monate nach dieser Eröffnung mittels Videoaufnahme festhalten und die Wartezeiten messen muss. Die entsprechenden Ergebnisse sind der Gemeinde Steffisburg und dem OIK I mitzuteilen. 3. Parkplätze