OIK I vom 29. August 2013 solche Verbesserungsmassnahmen zu Lasten der Bauherrschaft als Auflage vorgesehen für den Fall, dass sich wider Erwarten und entgegen der Prognose ein regelmässiger Rückstau auf der Bernstrasse ergeben sollte. Zusätzlich schlägt der OIK I in seiner Stellungnahme vom 6. März 2014 vor, wenige Wochen nach der Inbetriebnahme des Drive-In-Restaurants und einige Monate danach das Verkehrsgeschehen im Anschlussbereich mittels Videoaufnahmen festzuhalten und die Wartezeiten zu messen. Danach könnten die zuständigen Behörden beurteilen, ob Massnahmen ergriffen werden müssten.