e) Die mit jeder Prognose verbundene Unsicherheit könnte auch durch ein weiteres Gutachten oder durch Verkehrszählungen an anderen, bestehenden Standorten nicht beseitigt werden. Deshalb kann auf die Einholung weiterer Beweismittel verzichtet werden. Dieser Unsicherheit kann aber dadurch begegnet werden, dass nach der Realisierung des Bauvorhabens eine Überprüfung der Prognose vorgesehen wird und, falls sich die Prognose als falsch herausstellt, weitere Massnahmen verlangt werden. Dementsprechend sind im angefochtenen Entscheid beziehungsweise im Amtsbericht Strassenbaupolizei des 8