Soweit die Beschwerdeführenden geltend machen, in den Spitzenzeiten ergäben sich weit mehr als die angenommenen 40 Fahrten, übersehen sie, dass auch die Verkehrsstudie der O.________ AG davon ausgeht, dass während der Restaurantspitzenstunde zwischen 12.00 und 13.00 Uhr das Verkehrsaufkommen rund doppelt so hoch sein wird. Da jedoch gemäss Studie der Verkehr auf dem öffentlichen Strassennetz zu dieser Zeit deutlich tiefer ist, wurde die Abendspitzenstunde des öffentlichen Strassennetzes zwischen 17.00 und 18.00 Uhr näher untersucht. Lediglich für diese Stunde geht die Studie von 40 Fahrten aus.