d) Insgesamt gibt es somit keinen Grund, weshalb nicht auf die vorhandene Verkehrsstudie abgestellt werden könnte. Weder in der Abklärung der Ist-Situation noch in der Annahme der Anzahl zusätzlicher Fahrten noch in der Prognose der zukünftigen Situation sind Fehler in der Studie zu erkennen. Auch die Beschwerdeführenden vermögen keine konkreten Anhaltspunkte zu nennen, die darauf hindeuten, dass die Verkehrsstudie 7 von falschen Annahmen ausginge oder zu falschen Schlüssen kommen würde. Sie äussern lediglich entsprechende Befürchtungen.