Die Studie sei daher unvollständig, weshalb sie nicht als Grundlage für den Bauentscheid berücksichtigt werden könne. Vielmehr müsse eine neutrale Verkehrsstudie gestützt auf aktuelle Frequenzzahlen von vergleichbaren Betrieben, so insbesondere dem T________ in Heimberg, in Auftrag gegeben werden, damit die angegebenen 450 bis 550 Fahrten plausibilisiert werden könnten. Tatsächlich sei mit einem weitaus grösseren Verkehrsaufkommen als seitens der Beschwerdegegnerin angenommen zu rechnen, insbesondere ergäben sich in den Spitzenzeiten weit mehr als die in der Verkehrsstudie angenommenen 40 Fahrten.