Mit Eingabe vom 6. März 2014 beantragten die Beschwerdeführenden eine Sistierung des Beschwerdeverfahrens. Die Beschwerdegegnerin reichte am 19. Mai 2014 eine Projektänderung ein. Mit Verfügung vom 16. Juli 2014 wies das Rechtsamt das Sistierungsgesuch der Beschwerdeführenden ab und forderte die Beschwerdegegnerin auf, sämtliche von der Projektänderung betroffenen Pläne anzupassen. Am 8. August 2014 reichte die Beschwerdegegnerin erneut eine Projektänderung ein. Mit Verfügung vom 20. August 2014 gab das Rechtsamt bekannt, dass die BVE beabsichtige, die Projektänderung zur Weiterbehandlung an die Vorinstanz zurückzuweisen.