Der Oberingenieurkreis I (OIK I) des Tiefbauamts des Kantons Bern (TBA) beantragt in seiner Stellungnahme vom 6. März 2014 sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Gleichzeitig empfiehlt der OIK I, wenige Wochen und einige Monate nach Inbetriebnahme des beantragten Betriebs das Verkehrsgeschehen im Anschlussbereich festzuhalten und die Wartezeiten zu messen.