2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 bis 5 am 24. Januar 2014 gemeinsam Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Die anfänglich nicht von allen Beschwerdeführenden unterzeichnete Beschwerde wurde am 20. Februar 2014 korrekt unterschrieben wieder eingereicht. Die Beschwerdeführenden 1-5 verlangen, dass vor Baubeginn verschiedene Punkte hinsichtlich Verkehrssicherheit geklärt sein müssen. Sinngemäss beantragen sie damit die Ergänzung des Gesamtentscheids 3