1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 22. Juli 2013 bei der Gemeinde Steffisburg ein Baugesuch ein für die Umnutzung des Erdgeschosses in ein Restaurant mit 80 Innen- und 24 Aussensitzplätzen sowie einem "Drive-In" auf der Parzelle Steffisburg Grundbuchblatt Nr. R.________ BR. Die Parzelle liegt in der Arbeitszone A1 mit Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) IV. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 24. Dezember 2013 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun die Baubewilligung.