Damit ist die Projektänderung noch nicht entscheidreif. Es erscheint angebracht, wenn anstelle der BVE als Rechtsmittelinstanz das Regierungsstatthalteramt Seeland das Projektänderungsverfahren weiterführt und über das geänderte Projekt entscheidet. Die Sache wird deshalb zur Fortsetzung des Projektänderungsverfahrens und zum Entscheid über das geänderte Projekt an die Baubewilligungsbehörde zurückgewiesen.