nichtionisierender Strahlung ist, ein Fachbericht eingeholt werden. Auch stellt sich wiederum die Frage, ob das Vorhaben orts- und landschaftsverträglich ist. Die Projektänderung hat zudem eine Verschiebung des Einsprache- und Antennengruppenperimeters zur Folge. Durch die Verschiebung des Einspracheperimeters sind möglicherweise Dritte neu zur Einsprache berechtigt. Auch führt die Verschiebung zu einer höheren Strahlung am OMEN 5. Dadurch sind öffentliche und wesentliche nachbarliche Interessen zusätzlich berührt. Die Projektänderung muss deshalb publiziert werden.7 Damit ist die Projektänderung noch nicht entscheidreif.