1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) 3 5. Mit Verfügung vom 15. Mai 2015 nahm das Rechtsamt das sistierte Verfahren wieder an die Hand und teilte den Verfahrensbeteiligten mit, es beabsichtige den angefochtenen Entscheid aufzuheben und die Projektänderung gestützt auf Art. 43 Abs. 3 BewD2 zur Weiterbehandlung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Auf die Eingaben der Parteien wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen