4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte beim Regierungsstatthalteramt die Vorakten ein. Mit Verfügung vom 17. Dezember 2014 sistierte es das Verfahren auf Antrag der Beschwerdegegnerin. Mit Eingabe vom 4. Mai 2015 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein. Die Projektänderung beinhaltet eine Verschiebung des Anlagestandorts um ca. 30 m in östlicher Richtung an die Stirnseite des Gebäudes F.________. Die technischen Anlagen und Leistungen, namentlich die Höhe des Mastes, die Wahl der Antennen, die Sendeleistung und die Antennenrichtung, bleiben unverändert.