1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 14. Januar 2014 bei der Gemeinde Rapperswil (BE) ein Baugesuch ein für die Erstellung einer neuen Mobilfunkanlage auf Parzelle Rapperswil (BE) Grundbuchblatt Nr. C.________. Danach ist vorgesehen, den freistehenden Antennenmast in der Nordostecke des bestehenden Lagergebäudes an der E.________Strasse Nr. F.________ in Seewil zu platzieren. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Im Baubewilligungsverfahren forderte die Beschwerdeführerin aus gestalterischen Gründen die Verschiebung des Antennenstandorts an die Ostfassade des 2