2.b) Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 3'865.90.- werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne zuständig. 3. Der Beschwerdegegner hat der Beschwerdeführerin die Parteikosten im Betrag von Fr. 2'344.70 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt B.________, mit Gerichtsurkunde - C.________, mit Gerichtsurkunde - Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Stadt Bern, Bauinspektorat, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, zur Kenntnis