1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 16. Oktober 2014 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 16. Oktober 2014 wird der Bauabschlag erteilt. Die Sache geht zurück an das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen. 2.a) Die Verfahrenskosten von Fr. 1'200.- werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.