d) Soll das ehemalige Garderobengebäude für einen Quartierverein genutzt werden, so ist die Zweckbestimmung der betroffenen Freifläche FA* in einem Planungsverfahren entsprechend anzupassen. Im Baubewilligungsverfahren müsste zudem geprüft werden, ob die Immissionen den Vorgaben des USG8 entsprechen. 3. Wiederherstellung