2. Zwischenzeitlich hatte der Rechtsvorgänger der Beschwerdeführerin seine Liegenschaft an die Beschwerdeführerin verkauft. Aufgrund eines Ausstandsgesuchs des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland wurde die Sache an das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne überwiesen. Dieses erteilte am 16. Oktober 2014 die Baubewilligung. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin, welche bereits im Baubewilligungsverfahren Einsprache erhoben hatte, Beschwerde bei der BVE.