1. Der Beschwerdegegner betreibt seit 2008 einen Quartierverein. Der Verein baute das ehemalige Garderobengebäude des Fussballplatzes E.________ auf Parzelle Bern Kreis III Grundbuchblatt Nr. D.________ um und nutzt es seither als Vereinslokal. Es wird den Vereinsmitgliedern für private Anlässe zur Verfügung gestellt und zur Vermietung angeboten. 2