1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird Ziffer 1.1. des Gesamtentscheids der Gemeinde Frauenkappelen vom 8. Oktober 2014 mit folgenden Auflagen ergänzt: - Bei lärmigen Arbeiten im Inneren des Gebäudes sind die Türen und Fenster der Werkstatt stets geschlossen zu halten. - Entlang der gemeinsamen Marche der Parzelle Frauenkappelen Grundbuchblatt Nr. E.________ und der Parzelle Frauenkappelen Grundbuchblatt Nr. F.________ dürfen sich im Abstandsbereich von 2 m ab Grenze ohne Zustimmung der Nachbarn keine Lagerhaltungen oder Gestelle befinden.