längerer Zeit dort und wurde im Winter 2013/2014 auf eine Höhe von 1.20 m reduziert.24 Im hinteren Bereich des Vorplatzes hat der Beschwerdegegner zudem entlang der Parzellengrenze einige Bleche installiert25, welche gemäss seinen Aussagen das benachbarte Grundstück der Beschwerdeführenden vor dem Wasser der Reinigungsarbeiten und vor dem Funkensprung der Schweissarbeiten schützen sollen.26