Gemäss den Ausführungen des Beschwerdegegners wird auf dem Betrieb vor Ort durchschnittlich ein bis maximal zwei Tage pro Woche gearbeitet, die übrige Zeit arbeite man direkt bei den Kunden vor Ort. Die Arbeiten auf dem Vorplatz schätzt der Beschwerdegegner auf im Schnitt maximal ein Tag pro Woche. Die Arbeiten des Betriebs sowie die Warenumschlagsarbeiten auf dem Vorplatz fänden grundsätzlich zu regulären Arbeitszeiten statt, in Notfällen würden letztere jedoch auch um 6 Uhr früh oder spät abends erfolgen.