d) Aufgrund der Akten und der Befragung des Beschwerdegegners anlässlich des Augenscheins vom 2. Februar 201514 ergibt sich folgendes Bild des umstrittenen Betriebs: Der Beschwerdegegner betreibt in der ehemaligen Schmiede und auf dem umstrittenen Vorplatz eine mechanische Werkstatt/Schlosserei, welche vorab für die Landwirtschaft tätig ist. Hauptsächlich beliefert der Beschwerdegegner Landwirtschaftsbetriebe mit grösseren Fütterungsanlagen, welche aus den USA und Kanada importiert, vor Ort instand gesetzt und danach an die Landwirte geliefert werden.