5. Am 2. Februar 2015 führte das Rechtsamt im Beisein der Parteien, der Gemeinde sowie einer Vertreterin des beco, Fachstelle Immissionsschutz, einen Augenschein vor Ort durch. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. 6. Auf die Rechtsschriften sowie auf das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen