4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Schreiben vom 25. November 2014 beantragt der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des Bauentscheids der Gemeinde. Die Gemeinde stellt mit Stellungnahme vom 28. November 2014 ebenfalls den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen und der Bauentscheid sei zu bestätigen.