3. Gegen diesen Entscheid reichten die Beschwerdeführenden am 7. November 2014 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: "1. Der Bauentscheid vom 8.10.2014 sei aufzuheben und bis auf weiteres der Bauabschlag zu erteilen und der Beschwerdegegner zu verpflichten nachzuweisen, dass er mit seinen gewerblichen Aktivitäten die Lärmwerte der ES III jederzeit einhält. 1 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0). 2 Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11). 3