" Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Entscheid vom 8. Oktober 2014 erteilte die Gemeinde die Baubewilligung sowie eine Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Strassenabstands nach Art. 26 BauG1 i.V.m. Art. 81 SG2.