2. Mit Schreiben vom 7. April 2014 forderte die Gemeinde Frauenkappelen den Beschwerdegegner auf, für die Umnutzung des Vorplatzes ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Der Beschwerdegegner reichte am 9. Mai 2014 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für folgendes Bauvorhaben: "Umnutzung des baubewilligten Vorplatzes als Arbeits- und Umschlagsfläche auf der gesamten bestehenden Fläche, Nutzung für die Ausübung der Arbeitstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb der mechanischen Werkstatt/Schlosserei, das Abstellen von Geräten, Maschinen und Fahrzeugen, welche dafür erforderlich sind, sowie als Umschlagsplatz.