Frage der Baubewilligungspflicht eines Lager-/Palettgestells, welches der Beschwerdegegner an die Grenze gestellt hat. Mit Entscheid vom 20. Februar 2014 führte das Regierungsstatthalteramt aus, dass die betreffende Fläche offenbar seit längerer Zeit als Lager-/Abstellfläche für Gerätschaften, Materialien etc. des Gewerbebetriebes diene. Hierbei handle es sich zweifelsfrei um eine eigentliche gewerbliche Lagerfläche. Die Baubewilligungspflicht für diese Lagerfläche (inkl. Palettgestell) sei somit gegeben.