1. Der Beschwerdegegner betreibt auf der Parzelle Frauenkappelen Grundbuchblatt Nr. E.________ eine Schlosserei. Die Parzelle liegt in der Weilerzone und im Bereich der Baugruppe C "Mühle" gemäss Bauinventar des Kantons Bern. Aufgrund einer Intervention der benachbarten Beschwerdeführenden richtete die Gemeinde Frauenkappelen am 23. Dezember 2013 eine Anfrage an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zur 2