Mit anderen Worten ist eine sinnvolle Nutzung der Parzelle auch anders als mit dem projektierten Vorhaben möglich und unter dem Gesichtspunkt der haushälterischen Bodennutzung allenfalls auch wünschbarer. Dem grösseren finanziellen Aufwand der Realisierung einer Neuüberbauung steht die entsprechende Möglichkeit zur Generierung höherer Erträge gegenüber. Die Anwendung der Strassenabstandvorschriften wirkt daher auch in Berücksichtigung der konkreten Umstände weder unbillig noch unzweckmässig.