Das Baugrundstück weist auch keine Besonderheiten auf, aufgrund derer sich das projektierte Bauvorhaben aufdrängt oder von Zweck, Umfang oder Gestaltung her als besonders sinnvoll erscheint. Eine andere Art der Überbauung ist ohne weiteres möglich. Aus den Vorakten ergibt sich, dass sich die Parzelle eignen würde für eine umfassendere Überbauung im Rahmen eines Gesamtprojekts, was aus Sicht der Gemeinde und des Heimatschutzes wünschenswert wäre. Mit anderen Worten ist eine sinnvolle Nutzung der Parzelle auch anders als mit dem projektierten Vorhaben möglich und unter dem Gesichtspunkt der haushälterischen Bodennutzung allenfalls auch wünschbarer.