Im Hinblick auf die Voraussetzungen der Ausnahmebewilligung kommt ihnen keine zusätzliche Bedeutung zu. Dass "bauhistorisch ein gewisses Interesse" an einer die Bausubstanz erhaltenden Umnutzung bestehe, leitet die Vorinstanz daraus ab, dass der Berner Heimatschutz in seiner Stellungnahme vom 7. April 2014 in Aussicht gestellt hat, sich für eine sorgfältige Sanierung der bestehenden Bausubstanz um die Erwirkung finanzieller Beiträge aus dem Lotteriefonds zu bemühen. Der Stellungnahme lässt sich aber nicht entnehmen, dass sich der Heimatschutz für eine Erhaltung des Gebäudes einsetzen will oder diese Nutzungsart einer anderen – namentlich einer umfassenderen Neuüberbauung – vorziehen würde;