f) Die Frage der Erschliessung bildet hier nicht mehr Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens und kann daher im Baubewilligungs- und im Baubeschwerdeverfahren nicht mehr thematisiert werden. Aus diesem Grund ist auf die Beschwerde nicht einzutreten. Auf die Beweisanträge des Beschwerdeführers ist entsprechend nicht näher einzugehen. 3. Kosten 8 Informationen zu Projekt "Westast" von Internetseite http://www.a5-biel-bienne.ch/de/westast/. 9 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 35-35c N. 2a. 10