Das im Laufe des Planänderungsverfahrens hierzu eingeholte Verkehrsgutachten nahm eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit der im vorliegenden Beschwerdeverfahren umstrittenen Kreuzung mit Bahnlinie vor. Zwar lag dem Verkehrsgutachten vom 30. Oktober 2012 noch eine leicht andere Ausgangslage zugrunde. Was das konkrete Bauvorhaben betrifft, so gingen die Gutachter richtigerweise von einem M.________-Fachmarkt mit Tankstellenshop, Tankstelle mit vier Zapfsäulen und Waschanlagen aus, die Anzahl der Besucherparkplätze wurde jedoch mit 82 aufgenommen und ist im Vergleich zum eingegebenen Bauvorhaben etwas zu tief.