Es entspricht weitgehend dem im vorliegenden Verfahren umstrittenen Bauvorhaben. Vorab die Lage, die Grösse und die geplanten Anlagen (M.________-Fachmarkt mit Innen- und Aussenverkaufsflächen, Tankstellenshop, Tankstelle, Autowaschanlagen), aber auch die geplanten Zu- und Wegfahrten sowie der Standort der Parkplätze wurden bereits damals festgelegt und haben sich mit dem konkreten Bauprojekt nicht oder nur unwesentlich geändert. Die Anzahl der Parkplätze wurde im Vergleich zur Angabe im Erläuterungsbericht (107 Parkplätze) im Baugesuch etwas reduziert (90 Parkplätze).