d) Aus diesen Ausführungen ergibt sich, dass die Frage der Erschliessung bereits in der ÜO "N.________" verbindlich geregelt wurde. Mit der ÜO-Änderung vom 22. November 2013 wurde ein Agrarfachmarkt mit Tankstellenshop auf der Parzelle Bellmund Grundbuchblatt Nr. D.________ ermöglicht. Das dieser ÜO-Änderung zugrundeliegende Projekt der Beschwerdegegnerin war bereits in diesem Stadium konkret geplant (vgl. E. 2c) und wurde im Erläuterungsbericht näher umschrieben, inklusive Situationsplan. Es entspricht weitgehend dem im vorliegenden Verfahren umstrittenen Bauvorhaben.