eine verkehrstechnische Untersuchung am Knoten Kantonsstrasse/I.________weg erarbeitet. Dabei kommen die Gutachter zum Schluss, dass keine Massnahmen notwendig sind und die Längen der Einspurstrecken genügen. Das Gutachten vom 30. Oktober 2012 berücksichtigt die bestehenden Betriebe, das Vorhaben der C.________ und der ehemals vorgesehenen L.________ AG. Anstelle der L.________ AG wird die J.________ tendenziell weniger Verkehr erzeugen." 7