Im Rahmen der Vorprüfung kam das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis III mit Bericht vom 25. September 2013 zum Schluss, dass die verlangten Verkehrsqualitäten zum Knoten an der Kantonsstrasse in diesem Gutachten nachgewiesen seien und die Erschliessung des Gewerbegebiets Herdi folglich über den bestehenden Knoten ohne weitere Auflagen erfolgen könne. Das Verkehrsgutachten vom 30. Oktober 2012 lag der ÜO-Änderung neben dem Erläuterungsbericht als weitere Unterlage bei. Im Erläuterungsbericht wird hierzu u.a. Folgendes festgehalten (Ziff. 5.2): "Zu den Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen wurde durch die O.________ eine verkehrstechnische Untersuchung am Knoten Kantonsstrasse/