Was die Auswirkungen auf den Verkehr betrifft, so wurde durch die O.________ im Rahmen der Vorarbeiten zur ÜO- Änderung eine verkehrstechnische Untersuchung am Knoten Kantonsstrasse/H.________strasse/I.________weg erarbeitet. Im Rahmen der Vorprüfung kam das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis III mit Bericht vom 25. September 2013 zum Schluss, dass die verlangten Verkehrsqualitäten zum Knoten an der Kantonsstrasse in diesem Gutachten nachgewiesen seien und die Erschliessung des Gewerbegebiets Herdi folglich über den bestehenden Knoten ohne weitere Auflagen erfolgen könne.