Weiter wird festgehalten (Ziff. 2.4), dass die Erschliessung durch die ÜO "Herdi" vorgegeben sei und auf dem bestehenden Strassenanschluss mit Bahnübergang und Abbiegehilfen auf der Kantonsstrasse basiere und seeseitig über die Keltenstrasse mit mehreren Ein- und Ausfahrten erfolge. Was die Auswirkungen auf den Verkehr betrifft, so wurde durch die O.________ im Rahmen der Vorarbeiten zur ÜO- Änderung eine verkehrstechnische Untersuchung am Knoten Kantonsstrasse/H.________strasse/I.________weg erarbeitet.