davon getrennt wird. Darüber hinaus reicht die Nachbarschaft aber so weit wie die allfälligen nachteiligen Auswirkungen des Bauvorhabens.6 c) Der Beschwerdeführer bringt vor, die strassenmässige Erschliessung des Bauvorhabens sei ungenügend, weil die Kreuzung G.________strasse /H.________strasse / I.________weg zu wenig leistungsfähig sei und den Mehrverkehr nicht aufnehmen könne.