Fussballplatzes und eines Tennisplatzes sowie den Neubau eines M.________ Verkaufsladens mit Shop, Tankstelle und Lanzen-/Portalwaschanlage und Reklamen (teilweise beleuchtet) auf Parzelle Bellmund Grundbuchblatt Nr. D.________. Die Parzelle liegt im Anwendungsbereich der Überbauungsordnung "N.________" (im Folgenden: ÜO N.________)1. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 25. September 2014 erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne die Baubewilligung.