b) In teilweiser Gutheissung der Beschwerden wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 18. September 2014 mit folgender Auflage ergänzt: "Die Beschwerdegegnerin hat vor Baubeginn zwei weitere Piezometerrohre sowie zwei Pumpschächte gemäss Plan Situation 1:500, gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 22. Dezember 2014, zu erstellen." c) Im Übrigen werden die Beschwerden abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann und der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 18. September 2014 wird bestätigt.