b) Die Beschwerden sind – soweit die Projektänderung betreffend – gegenstandslos geworden. Im übrigen werden die Beschwerden teilweise gutgeheissen, indem der Gesamtentscheid mit einer zusätzlichen Auflage ergänzt wird, wonach die Beschwerdegegnerin vor Baubeginn zwei weitere Piezometerrohre sowie zwei Pumpschächte gemäss Plan Situation 1:500, gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 22. Dezember 2014, zu erstellen hat. Im Übrigen werden die Beschwerden abgewiesen, soweit 17